Die Schwefelobergrenze der IMO für 2020 zielt darauf ab, umweltfreundliche Praktiken in der Branche zu fördern; glücklicherweise haben bereits bestehende Maßnahmen den Weg für eine umweltfreundlichere Schifffahrt geebnet. Ein wichtiges Beispiel sind die IMO-Grenzwerte für NOx der Stufe III. Diese Grenzwerte gelten für Motoren, die am oder nach dem 1. Januar 2016 installiert wurden und in ECAs betrieben werden, und legen eine strenge Grenze für ihre Emissionen fest.
Für den europäischen Markt werden die Tier-III-Vorschriften in den ECAs Nord- und Ostsee ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Schifffahrtsbranche hat mit Unterstützung des IMO-Rechtsrahmens bereits mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Zukunft begonnen.
Die IMO hat Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Senkung des Schwefelgehalts von Schiffstreibstoffen und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der Schifffahrtsindustrie beschlossen und wird diese auch weiterhin ausarbeiten.