Brenntag nimmt Stellung zur Lieferung von Isopropanol und Diethylamin nach Syrien

Update 2. August 2019: Die Staatsanwaltschaft Duisburg informiert, dass sie die Aufnahme von Ermittlungen im Zusammenhang mit der im Jahr 2014 durchgeführten Lieferung von Isopropanol durch die Brenntag Schweizerhall AG nach Syrien ablehnt.

Im Rahmen der Veröffentlichungen im Hinblick auf die Lieferung von Isopropanol und Diethylamin durch Brenntag Schweizerhall AG (Basel, Schweiz) nach Syrien stellt Brenntag klar, dass die Lieferung beider Produkte in Einklang mit dem geltenden Recht getätigt wurde. Andere Brenntag-Gesellschaften waren nicht involviert und wurden nicht kontaktiert. Eine Umgehung von Exportbeschränkungen der EU durch Brenntag lag nicht vor. Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die Einhaltung der bestimmungsgemäßen Exportabwicklung an MPI vor der Ausfuhr bestätigt. Auch im Nachgang (2018) hat die SECO den Sachverhalt nochmals umfassend geprüft und kein Fehlverhalten festgestellt.

Im Jahr 2014 lieferte Brenntag Schweizerhall AG die Produkte Isopropanol und Diethylamin gemäß der von einem bekannten Schweizer Pharmaunternehmen vorgegebenen Spezifikation zur Herstellung eines Schmerzmittels an MPI, ein Lizenzunternehmen des Schweizer Pharmaherstellers.

Exportrechtliche Beschränkungen unterliegen regelmäßigen Anpassungen. Brenntag hat ein umfassendes Exportkontrollsystem, das sicherstellt, dass die jeweils anwendbaren nationalen und internationalen Exportvorschriften eingehalten werden.

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