Frauenanteil in Führungspositionen

Compliance concept

Gesetzliche Zielgrößen für den Frauenanteil bei der Brenntag GmbH

Die Brenntag GmbH ist gemäß §§ 36 und 52 GmbHG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung festzulegen und eine Frist zur Erreichung dieser Zielgrößen zu bestimmen.

Am 30. Juni 2022 ist die Frist zur Erreichung dieser Zielgrößen abgelaufen. Alle festgelegten Zielgrößen wurden erreicht oder übertroffen.

Der Frauenanteil im Aufsichtsrat der Brenntag GmbH liegt zum 30.Juni.2022 bei einem Anteil von 33,3 %, was einer Frau entspricht. Damit wurde die von der Gesellschafterversammlung festgelegte Zielgröße von 0 % übertroffen.

Der Frauenanteil in der Geschäftsführung der Brenntag GmbH entspricht mit 0 % zum Ende der gesetzten Frist am 30. Juni 2022 der von der Gesellschafterversammlung festgelegten Zielgröße. In der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung liegt der Frauenanteil zum 30.Juni.2022 mit einem Anteil von 20 % (3 Frauen) über der von der Geschäftsführung festgelegten Quote von 0%. Ebenso wurde die von der Geschäftsführung festgelegt Quote von 10 % für die zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung zum 30.06.2022 mit einem Frauenanteil von 34,2 % (13 Frauen), übertroffen.

Im Juni 2022 wurden für eine Frist vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2026 folgende Zielgrößen für den Frauenanteil von der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung festgelegt. Dabei wurde auch das ESG-Ziel berücksichtigt, den Frauenanteil auf allen Managementebenen unterhalb des Konzernvorstands für die Brenntag Group bis 2030 auf mindestens 30 % zu erhöhen:

Gremium / FührungsebeneAngestrebter Frauenanteil bis 31. Januar 2026 (in Personen)
Aufsichtsrat1
Geschäftsführung1
1. Führungsebene5
2. Führungsebene12

Die für die Brenntag SE festgelegten Zielgrößen für den Frauenanteil sind im Geschäftsbericht der Brenntag SE (Erklärung zur Unternehmensführung) veröffentlicht.