Gesetzliche Zielgrößen für den Frauenanteil bei Brenntag GmbH
Nach dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“, war Brenntag GmbH 2015 erstmals verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung festzulegen sowie eine Frist zur Erreichung dieser Zielgrößen zu bestimmen.
Am 30. Juni 2017 ist die Frist zur Erreichung dieser Zielgrößen abgelaufen. Alle festgelegten Zielgrößen wurden erreicht.
Am 14. Juni 2017 wurden für eine Frist von fünf Jahren vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 folgende Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt.
Diese Festlegungen schließen eine Steigerung des Frauenanteils selbstverständlich nicht aus:
Gremium / Führungsebene | Angestrebter Frauenanteil bis Mitte 2022 |
---|---|
Aufsichtsrat | 0 % |
Geschäftsführung | 0 % |
1. Führungsebene | 0 % |
2. Führungsebene | 10 % |
Die für die Brenntag AG festgelegten Zielgrößen für den Frauenanteil sind im Geschäftsbericht der Brenntag AG (Corporate Governance Bericht) veröffentlicht.