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Corporate Governance Kodex

Corporate Governance Kodex

Der Deutsche Corporate Governance Kodex besteht aus drei verschiedenen Elementen. Zum einen beschreibt er gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung), die im Wesentlichen im Aktiengesetz geregelt sind. Als weitere Elemente enthält er international und nationale anerkannter Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, in Form von Empfehlungen und Anregungen. Die Empfehlungen werden im Text des Kodex mit "soll" und die Anregungen mit "sollte" gekennzeichnet.

Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG eine gesetzliche Grundlage. Danach sind im Gegensatz zu gesetzlichen Vorschriften die Empfehlungen und Anregungen zwar nicht verbindlich, allerdings sind Abweichungen zu den Empfehlungen (nicht den Anregungen) zu begründen und mit der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung zu veröffentlichen - „Comply or Explain“. Die Kodexempfehlungen und -anregungen erlangen Gültigkeit mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Neben der Formulierung der aktuellen Best Practice der Unternehmensführung hat der Kodex zum Ziel, das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar zu machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.

Auf dieser Internetseite ist der Kodex in seiner aktuellen Fassung veröffentlicht.

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Brenntag SE

gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO in Verbindung mit § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Brenntag SE sind gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO in Verbindung mit § 161 Aktiengesetz verpflichtet, eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben.

Vorstand und Aufsichtsrat der Brenntag SE haben zuletzt am 14. Dezember 2023 eine Entsprechenserklärung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO in Verbindung mit § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK 2022) abgegeben. Darin erklären Vorstand und Aufsichtsrat, dass Brenntag den Empfehlungen des DCGK 2022 mit Ausnahme der Empfehlungen in den Ziffern G.7. und G.8 DCGK 2022 entsprochen hat. Darüber hinaus erklären Vorstand und Aufsichtsrat, dass Brenntag aktuell sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2022 entspricht und auch in Zukunft entsprechen wird.

Essen, 14. Dezember 2023

Umsetzung der Anregungen des DCGK

Neben den Grundsätzen und Empfehlungen enthält der Deutsche Corporate Governance Kodex Anregungen, die im Kodex durch den Begriff „sollte“ dargestellt sind. Von den Anregungen können Unternehmen ohne Offenlegung abweichen.

Brenntag erfüllt im Berichtsjahr 2023 grundsätzlich sämtliche Anregungen der am 28. April 2022 veröffentlichten Fassung des Kodex. Die Einzelheiten sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt:

Ref.AnregungBrenntag's Umsetzung
A.4Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.Ja
A.6Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte in angemessenem Rahmen bereit sein, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen.Ja
A.7Der Hauptversammlungsleiter sollte sich davon leiten lassen, dass eine ordentliche Hauptversammlung spätestens nach vier bis sechs Stunden beendet ist.Ja
A.8Der Vorstand sollte im Fall eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen.Ja
G.14Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) sollten nicht vereinbart werden.Ja
G.18Die Vergütung des Aufsichtsrats sollte in einer Festvergütung bestehen. Wird den Aufsichtsratsmitgliedern dennoch eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein.Ja
Die Angaben bilden den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der gesetzlichen Entsprechenserklärung 2022 ab. Die Angaben können sich jederzeit ändern. Brenntag verpflichtet sich ausdrücklich nicht, Änderungen bekannt zu machen und/oder die Übersicht zu aktualisieren.