Glossar

Ad hoc Publizität

Verpflichtung eines Emittenten von Wertpapieren, Insiderinformationen, die ihn unmittelbar betreffen, unverzüglich zu melden und zu publizieren.

Die Veröffentlichungspflicht für Wertpapieremittenten ist in § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt. Demnach erstreckt sich die Verpflichtung des Emittenten, Insiderinformationen zu veröffentlichen, auf die von ihm begebenen Finanzinstrumente, die an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen sind oder in den Regulierten Markt oder den Freiverkehr einbezogen sind. Die Pflicht zur Ad hoc Publizität soll dem Missbrauch von Insiderkenntnissen verhindern und die Markttransparenz erhöhen. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Aktie

Wertpapier, das einen nach der Gesamtzahl der Aktien berechneten Bruchteil des Grundkapitals repräsentiert. Nach dem deutschen Aktienrecht gibt es Nennwertaktien und sog. Stückaktien. Die in der Aktie verkörperte Mitgliedschaft gewährt dem Aktionär unter anderem das Recht zur Teilnahme an Hauptversammlungen, das Stimmrecht auf Hauptversammlungen, das Recht auf einen Gewinnanteil (Dividende), das Bezugsrecht auf neue "junge" Aktien bei Kapitalerhöhungen. Einige dieser Rechte können unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Aufsichtsrat

Nach dem Aktiengesetz vorgeschriebenes Organ, dem u.a. die Kontrolle des Vorstands obliegt. Die Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder von der Arbeitnehmerschaft nach Mitbestimmungsgesetzen zu wählen sind. Die Aufsichtsratsmitglieder können höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn  der Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds beschließt. Zu den wichtigsten Funktionen des Aufsichtsrates zählen die Bestellung und Abberufung des Vorstandes sowie die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes.

Bilanz

In einer Bilanz ist das gesamte Vermögen (= Aktiva) sowie Eigen- und Fremdkapital (= Passiva) einer Gesellschaft zum Bilanzstichtag aufgelistet. Die Aktiengesellschaft veröffentlicht die Bilanz nach Ende eines Geschäftsjahres und gibt damit einen Überblick über ihre Vermögenslage.

Bookbuilding-Verfahren

Verfahren zur Bestimmung des Ausgabepreises einer Aktie. Durch Wahl dieses Verfahrens wird ein Platzierungspreis sichergestellt, der sich an Angebot und Nachfrage orientiert. Das Bookbuilding verläuft in mehreren Stufen. Zunächst wird eine Preisspanne festgelegt und veröffentlicht, innerhalb derer Zeichnungsaufträge gegeben werden können. Institutionelle wie private Anleger können dann ihre Orderwünsche bei ihrer Bank abgeben. Auf Grundlage dieser Orders wird letztendlich der Ausgabepreis ermittelt, zu dem die Aktie schließlich zugeteilt wird.

Cash  Flow

Ist ein Indikator für die Liquidität im Unternehmen. Die gesamte Veränderung der Liquidität setzt sich zusammen aus der Summe von dem Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit (operativer Cash Flow), dem Cash Flow aus Investitionstätigkeit und dem Cash Flow aus Finanzierung. Als Kenngröße für die Fähigkeit eines Unternehmens zu investieren, Schulden zu tilgen und Dividenden auszuschütten ist der operative Cash Flow besonders aussagekräftig.

Dividende

Die Dividende ist der von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft beschlossene Gewinnanteil, der pro Aktie ausgeschüttet (gezahlt) werden soll.

Emission

Ausgabe von Wertpapieren durch öffentliches Angebot; geschieht in der Regel durch Vermittlung einer Gruppe von Kreditinstituten (Emissionskonsortium).

Emissions-konsortium (Global Coordinators)

Speziell zur Durchführung der Emission von Wertpapieren schließen sich mehrere Banken zu einem Konsortium zusammen. Dabei handelt es sich im Regelfall um eine Gesellschaft, die nur auf Zeit besteht und sich nach Durchführung der Aufgabe wieder auflöst. Die Global Coordinators leiten dieses Konsortium.

Emittend

Bezeichnung für Unternehmen oder die öffentliche Hand, die Wertpapiere ausgeben.

Freefloat (auch Streubesitz)

Zum Streubesitz zählen alle Aktien, die nicht von Großaktionären gehalten werden, also vom breiten Publikum erworben und gehandelt werden können. Je höher der Streubesitzanteil ist, desto höher ist in der Regel die Handelbarkeit einer Aktie. Seit Juni 2002 werden die Werte in den Aktienindizes der Deutschen Börse nach Börsenumsatz und Marktkapitalisierung auf Basis des Streubesitzes gewichtet.

Greenshoe

Der Greenshoe ist eine Option für das Emissionskonsortium, bei hoher Nachfrage zusätzliche Aktien oder Anleihen in den Markt zu geben: Kommt es bei stark nachgefragten Neuemissionen zu einer Überzeichnung, lässt sich durch den Greenshoe die zusätzliche Nachfrage befriedigen bzw. der Kurs stabilisieren. Die emittierende Gesellschaft räumt der Konsortialbank eine Option auf weitere Papiere zu Originalkonditionen ein. Dadurch kann die Bank mehr Stückzahlen zuteilen als ursprünglich geplant. Emittent und Bank legen den Umfang der Zuteilungsreserve vor der Emission fest.

Die Bezeichnung Greenshoe geht auf die US-amerikanische Firma Greenshoe Manufacturing Company zurück, die dieses Vorgehen erstmals angewandt hat.

Hauptversammlung

Organ der Aktiengesellschaft, durch das die Aktionäre ihre Rechte ausüben. Eine Hauptversammlung findet regelmäßig und mindestens einmal jährlich statt. Die Hauptversammlung ist u.a. zuständig für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates (nicht der Arbeitnehmervertreter), die Gewinnverwendung, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen und für Entscheidungen über Maßnahmen, durch die wesentliche Veränderungen in der Organisationsstruktur der Gesellschaft herbeigeführt werden sollen.

Inhaberaktie

Inhaberaktienlauten nicht auf einen bestimmten Namen, sondern verbriefen, dem jeweiligen Inhaber sämtliche Aktionärsrechte und können daher formlos ge- oder verkauft werden.

Insiderinformationen

Insiderinformationen sind konkrete Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände oder Ereignisse, die sich auf einen Emittenten von Insiderpapieren oder auf die Insiderpapiere selbst wie etwa Aktien oder Optionen oder Termingeschäfte in Bezug auf solche Aktien beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis dieser Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen.

Institutioneller Anleger

Als institutionelle Anleger werden Kapitalsammelstellen bezeichnet. Hierzu zählen Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften etc., aber auch Unternehmen, die ihre Pensionskassen in Wertpapieren anlegen.

Investor Relations

Unternehmensbereich, der zuständig ist für die Kommunikation mit Aktionären, Investoren, Analysten und Finanzmedien. Das Ziel von Investor Relations ist es, den Adressaten die Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Einschätzung der Entwicklung des Unternehmens erforderlich sind.

IPO

Abkürzung für Initial Public Offering.

Steht für das erstmalige Angebot von Aktien eines Unternehmens  auf dem organisierten Kapitalmarkt.

ISIN-Nummer

 Die International Securities Identification Number (ISIN) dient der weltweit eindeutigen Kennzeichnung von Wertpapieren und hat mittlerweile die nationalen Wertpapierkennnummern (WKN) abgelöst.

Namensaktie

Aktie, die auf den Namen eines Aktionärs lautet, d.h. der Aktionär, ist der Aktiengesellschaft namentlich bekannt und im Aktienregister eingetragen. Das Aktienregister ermöglicht es dem Unternehmen, einen Einblick in die Aktionärsstruktur zu erhalten.

Preisspanne

Bei einer Emission wird der Emissionspreis nicht im Voraus festgelegt, sondern es wird eine Spanne vorgegeben, innerhalb derer zeichnungswillige Investoren ihre Gebote abgeben können.

Prime Standard

Der Prime Standard zählt zu den EU-regulierten Segmenten und ist das Zulassungssegment für Unternehmen, die sich auch gegenüber internationalen Investoren positionieren wollen.

Prime Standard Unternehmen müssen über das Maß des General Standard hinaus, der die gesetzlichen Mindestanforderungen des Regulierten Marktes stellt, hohe internationale Transparenzanforderungen erfüllen. Zu den wichtigsten Zulassungsfolgepflichten gehören:

  • Quartalsweise Berichterstattung in deutscher und englischer Sprache
  • Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders in deutscher und englischer Sprache
  • Durchführung mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr
  • Ad-hoc-Mitteilungen auch in englischer Sprache
  • Einhaltung aller Zulassungsfolgepflichten des General Standard

Die Aufnahme in den Prime Standard ist Voraussetzung für die Aufnahme in einen der Auswahlindizes der Deutschen Börse (DAX, MDAX, SDAX, TecDAX).

Regulierter Markt

Zulassungssegment für Wertpapiere mit besonders strengen Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten.

Mit dem Regulierten Markt ist am 1. November 2007 die bisher bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in den Amtlichen und Geregelten Markt aufgehoben worden. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum Geregelten Markt zugelassen waren, gelten seit 1. November 2007 als zum Regulierten Markt zugelassen.

Im Regulierten Markt gelten die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer des Amtlichen Marktes. Dies gilt auch für die Zulassungsvoraussetzungen, in denen sich der Geregelte Markt bisher vom Amtlichen Markt unterschied: Das Unternehmen muss seit mindestens drei Jahren bestehen; der voraussichtliche Kurswert der zuzulassenden Aktien oder – falls eine Schätzung nicht möglich ist – das Eigenkapital des Unternehmens muss mindestens 1,25 Mio. €, der Streubesitzanteil mindestens 25 Prozent betragen, wobei die Börsenzulassungsverordnung Ausnahmen erlaubt.

Der Regulierte Markt ist ein „organisierter Markt“ im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes. Das bedeutet, dass die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer sowie die Organisation des Handels selbst gesetzlich geregelt sind.

Ein emittierendes Unternehmen muss vor Aufnahme des Handels am Regulierten Markt ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen: Zusammen mit mindestens einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleister oder einem Unternehmen, das nach § 53 Abs. 1, Satz 1 oder § 53b Abs. 1, Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen tätig ist, muss es einen Antrag bei der Geschäftsführung der Wertpapierbörse einreichen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind unter anderem im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz und in der Börsenordnung geregelt.

Zusätzlich zum Zulassungssegment entscheiden sich die Emittenten an der Frankfurter Wertpapierbörse für einen Transparenzstandard. Emittenten im Regulierten Markt können den Prime Standard oder den General Standard wählen, Emittenten im Open Market den Entry Standard. Von dieser Wahl hängen die Zulassungsfolgepflichten ab.

Road Show

Präsentation eines Unternehmens vor Aktionären und potentiellen Investoren an verschiedenen Finanzplätzen. Ziel dieser Investor Relations Maßnahme ist es, die öffentliche Aufmerksamkeit auf die eigene Aktie zu lenken und diese aktiv zu vermarkten.

Stammaktie

Aktie, die mit den Standardrechten (s. Aktie), insbesondere dem Stimmrecht ausgestattet ist.

Stimmrecht

Der Aktionär hat grundsätzlich das Recht, auf der Hauptversammlung seiner Aktiengesellschaft über die gefassten Beschlüsse abzustimmen. Das Stimmrecht wird nach Aktiennennbeträgen, bei Stückaktien nach deren Zahl ausgeübt.

Stückaktien

Stückaktien lauten nicht auf einen Nennbetrag. Sämtliche ausgegebene Stückaktien müssen einen gleich hohen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verkörpern.

Vorstand

Der Vorstand ist verantwortlich für die Geschäftsführung und die Vertretung der AG. Er wird für höchstens 5 Jahre vom Aufsichtsrat bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.

Vorzugsaktie

Aktie mit Recht auf normalerweise eine höhere bzw. bevorzugte Gewinnausschüttung, die in der Regel jedoch kein Stimmrecht gewährt.

Xetra

Der Begriff Xetra steht für das elektronische Börsenhandelssystem der Deutschen Börse AG (Exchange Electronic Trading System).

Zeichnung

Mit der sogenannten Zeichnung verpflichtet sich der Investor, eine bestimmte Anzahl an neu emittierten Wertpapieren zu übernehmen und den Emissionspreis zu bezahlen.

Zeichnungsfrist

Innerhalb dieses Zeitraumes können Anleger neue Aktien zeichnen. Dies geschieht in Form einer Absichtserklärung, mit der sich Investoren zum Kauf einer festgelegten Anzahl von Aktien verpflichten.

Zuteilung Übersteigt bei einer Emission die Nachfrage nach den Wertpapieren das Angebot d. h. kann nicht allen Zeichnungswünschen umfassend entsprochen werden, so werden die Zeichnungen gekürzt. Nach Ende der Zeichnungsfrist werden die Zeichner über ihre Zuteilung informiert.

 

 

http://www.brenntag.com/pages/InvestorRelations/BasicInformation/Glossary/index.html
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